Du möchtest einem Dir wichtigen Menschen eine besondere Freude machen und ihm einen Gutschein für eine Massage bei mir schenken? Ich danke Dir für Dein Vertrauen in mich und mein Tun.
Üblich ist es, dass der Gegenwert für die Massage beim Kauf des Gutscheins zu entrichten ist. Doch immer wieder kommt es vor, dass Massage-Gutscheine nicht eingelöst werden, weil der Beschenkte nicht so recht etwas damit anfangen kann - und vielleicht Berührungsängste hat. Oder der Gutschein bleibt jahrelang unbeachtet liegen, sodass sich der Beschenkte nicht mehr traut, ihn einzulösen.
Ich habe mich deshalb entschlossen, den Gegenwert für die Massage erst bei der Einlösung zu verlangen. Das bedeutet, dass ich anstatt der üblichen Gutscheine „Gutschein-Briefe“ ausgebe, deren „Absender“ der Schenkende ist. An diesem ansprechend gestalteten und liebevoll formulierten Schreiben hängt ein Kuvert, in das der Schenkende den Geldbetrag für die Massage legt.
Sollte die Geschenkidee beim Empfänger gut ankommen, vereinbart er mit mir einen Massagetermin und übergibt mir das Kuvert samt Inhalt. Sollte er sich anstatt der Massage lieber etwas anderes gönnen wollen, so ist dies auch in Ordnung.
Bei dieser Lösung gibt es nur Gewinner. Schau Dir einfach den vorgefertigten Gutscheinbrief an - und wenn Du zustimmst, weil Du die Handlungsfreiheit des Empfängers darin erkennst und anerkennst, nimm ihn mit oder drucke ihn selbst aus, unterschreibe ihn, fülle das Kuvert (€49,- bzw. €59,- je nach Art der Massage) und verschenke ihn.
Ich freue mich, dass Du einem anderen die Möglichkeit für eine besondere Stunde bei mir schenkst - und ich freue mich natürlich noch mehr über jeden, der dieses Geschenk auch einlöst.